Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Es kann jeden treffen. Ein Verkehrsunfall oder eine schwere Krankheit – mit einem Mal ist man auf andere angewiesen. Den Alltag bewältigen, das ist nur die eine Seite. Die andere Seite ist: Wer trifft Entscheidungen für mich, wenn ich dazu selbst nicht mehr in der Lage bin? Wer regelt meine Bankangelegenheiten? Wer bestimmt, wie ich im Krankheitsfall behandelt werde? Wo werde ich leben, wenn ich in meiner Wohnung nicht mehr ausreichend versorgt werden kann? Wer entscheidet für mich?

Es ist keineswegs selbstverständlich, dass der Ehegatte oder die Kinder befugt sind, entsprechende Entscheidungen zu treffen. Noch schwieriger ist die Situation bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Die privatschriftliche Vollmacht hilft hier oft nicht weiter, da sie an vielen Stellen nicht akzeptiert wird. Viele der verbreiteten Vordrucke enthalten gravierende Fehler, die eine sinnvolle Verwendung der Vollmacht im Ernstfall erschweren.

Der Notar hat Erfahrung bei der Formulierung wirksamer Vollmachten. Er kann die Regelungen präzise auf ihre Bedürfnisse anpassen. Die notarielle Urkunde genießt im Rechts- und Geschäftsverkehr hohe Autorität. Die notarielle Vorsorgevollmacht ist der beste Weg, für spätere Eventualitäten sinnvoll vorzusorgen.

Mehr zur Vorsorgevollmacht können sie in den Informationen des Zentralen Vorsorgeregisters und der Broschüre der Notarkammer Bayern zu diesem Thema nachlesen.

Die Patientenverfügung unterscheidet sich von der Vorsorgevollmacht, auch wenn in der Praxis beide oft in einen Topf geworfen werden. Während die Vollmacht der von ihnen bestimmten Vertrauensperson erlaubt, in ihrem Sinne gegenüber Dritten zu handeln ist die Patientenverfügung (auch „Patientenbrief“ oder „Patiententestament“ genannt) eine Anweisung des Verfassers an den behandelnden Arzt, wie er im Falle von bestimmten, gravierenden Erkrankungen verfahren soll. Diese Erklärung hat einen höchstpersönlichen Charakter, weil die die sittlichen Grundhaltungen des Verfassers im Angesicht von Krankheit und Tod reflektiert.

Viele Organisationen bemühen sich, dem Interessierten bei der Formulierung seiner Wünsche zu helfen. Eine Auswahl:

Linksammlung der Bundesärztekammer

Nordrhein-Westfälische Ärztekammer

Bundesjustizministerium

Katholische Kirche

Evangelische Kirche