Mandanteninformation zu Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Sie besitzen eine Immobilie und• im Grundbuch ist als Eigentümerin Ihre Gesellschaft bürgerlichen Rechtseingetragen?• die (ältere) Eintragung in der Ersten Abteilung des Grundbuchs lautet auf Ihren Namen mit einem Zusatz „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“?Möglicherweise haben Sie Bedarf zu handeln! Handlungsbedarf entsteht für Sie z.B., wenn• Sie ein Darlehen aufnehmen wollen und zur Sicherung Ihres Darlehensgebers eine weiterlesen…