Willkommen auf unserer Webseite…
…wo sie eine Reihe von nützlichen Informationen zu unserem Büro, den Notaren und ihren Mitarbeitern sowie dem Beruf des Notars im Allgemeinen finden können.

Die Notare Dr. Rabl und Dr. Gassen sind ein junges Team in einem traditionsreichen Bonner Notariat. In allen Bereichen der notariellen Tätigkeit (Immobilien/Liegenschaften, Familien- und Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Vereinsrecht) stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Notare in Corona-Zeiten
Auch während der Corona-Bedingten Einschränkungen sind die Notare grundsätzlich für sie da. In unserem Büro habe wir Vorrischtungen getroffen, damit die notwendigen Abstände eingehalten werden können und halten Desinfektionsmittel für sie bereit. Die Beurkundungsräume werden regelmäßig gelüftet, wir arbeiten zusätzlich mit Raumuftsensoren und Luftfiltern. Trotzdem bitten wir sie, beim Aufenthalt in unseren Amtsräumen eine medizinische Maske zu tragen.
Gleichzeitig bemühen wir uns – im gesetzlich zulässigen Rahmen – flexible Lösungen zu finden, um längere Präsenztermine mit vielen Beteiligten möglichst zu vermeiden. So können viele Besprechungen auch am Telefon oder in einem Online-Format erfolgen. Bitte sprechen sie unsere Mitarbeiter auf diese Optionen an. Sie können mit ihnen prüfen, welche Gestaltung im konkreten Fall in Frage kommt.
Grundbuchauszüge beim Notar
Seit einiger Zeit ist es möglich, Grundbuchauszüge auch über den Notar zu beziehen, auch wenn dieser keinen aktuellen Auftrag zur Beurkundung erhält. Der Abruf ist kostenpflichtig.
Für die Auszüge beim Notar gelten jedoch die gleichen Regeln wie auch sonst: Nicht jedermann darf das Grundbuch einsehen, er muss ein rechtlich anerkanntes „berechtigtes Interesse“ haben (§ 12 Abs. 1 GBO), nähere Informationen hier.
Hier bitte die Pressemitteilung einfügen. Der Notar muss dieses Interesse anhand von vorgelegten Nachweisen überprüfen, bevor er den Auszug herausgeben darf. Der einfachste Weg hierzu ist es, sich vom Eigentümer eine Vollmacht erteilen zu lassen. Ein Muster hierfür finden Sie hier.
Nicht jeder Notar hat Zugriff auf die Grundbuchabfrage in sämtlichen Bundesländern. Sie sollten sich telefonisch erkundigen, ob dies möglich ist, ansonsten ist es besser, sich an einen Notar in der Region des betreffenden Objektes zu wenden. In unserem Notariat können wir Grundbuchauszüge aus Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen zur Verfügung stellen.
Aktuell: Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise
Liebe Mandanten und Kunden,
die aktuelle Situation macht auch vor dem Betrieb des Notariats nicht halt. Aktuell bleibt unser Büro geöffnet, wir versuchen (im Einklang mit den Vorgaben von Kammer und Aufsichtsbehörden) unseren Beitrag zu leisten, um die schnelle Ausbreitung des Virus zu verhindern. Darum gelten derzeit verschiedene Regelungen, die vom normalen Beurkundungsbetrieb abweichen.
- An Beurkundungsterminen sollen nur noch die unmittelbar an der Urkunde Beteiligten teilnehmen (also die, die unterschreiben müssen…). Alle anderen Personen, also Berater, Begleiter und in anderer Weise involvierte Personen sollen einstweilen nicht an den Beurkundungen teilnehmen. Soweit können diese in unseren Warteräumen Platz nehmen und – soweit zwingend notwendig – hier ein Vor- oder Nachgespräch führen.
- Termine, die mit vielen Urkundsbeteiligten geplant sind, sollten organisatorisch anders gestaltet werden. Hierzu bieten wir auf Nachfrage Optionen an, die für die Beteiligten nicht mit Mehrkosten verbunden sind.
- Soweit Beteiligte zu einer Risikogruppe gehören, bieten wir gerne Optionen an, mit denen ein Kontakt auf das notwendige Minimum reduziert werden kann. Bitte kontaktieren sie hierzu telefonisch das Notarbüro.
- Wenn Beteiligte erkennbar erkrankt sind, bitten wir um eine Verschiebung des Termins, da in der aktuellen Situation die unvermeidbare räumliche Nähe weder den anderen Beteiligten noch unseren Mitarbeitern zugemutet werden kann.
- Im Übrigen bitten wir – wie überall – die allgemeinen Hygieneempfehlungen einzuhalten, untereinander Abstand zu halten und häufig und gründlich die Hände zu waschen.
Auch für unser Büro ist derzeit noch nicht absehbar, zu welchen Verzögerungen die Maßnahmen im Rahmen der Coronakrise führen werden. Bei Gerichten, Stadtverwaltungen und auch Banken ist derzeit nur ein eingeschränkter Betrieb möglich – auf deren Mitwirkung sind Notare bei der Abwicklung ihrer Urkunden angewiesen. Wir bitten um Verständnis, wenn aus diesem Grund zunächst geplante Termine nicht eingehalten werden können, weil z.B. gerichtliche Verfahrensschritte noch nicht erfolgt sind. Sie helfen uns, wenn sie in diesen Fällen von telefonischen Nachfragen absehen.
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