Online-Beurkundungen im Gesellschaftsrecht

Seit dem Jahr 2023 erlaubt der Gesetzgeber, bestimmte notarielle Vorgänge im Bereich des Gesellschaftsrechts im Wege des Online-Verfahrens zu beurkunden. Hierzu gehören insbesondere die Bargründung von GmbHs und UGs und eine Vielzahl von Registeranmeldungen. In diesen Fällen ist es für die Beteiligten dann nicht notwendig, persönlich im Büro des Notars zu erscheinen.

Wichtig für die Teilnahme an einem solchen Verfahren ist es insbesondere, dass auf Seiten der Mandanten die technischen Voraussetzungen vorhanden sind. Eine Vielzahl von Informationen zu den Details des Verfahrens findet sich auf dieser Webseite.

Unser Büro verfügt über Erfahrung bei der Durchführung solcher Online-Verfahren und führt dieses regelmäßig durch. Bitte beachten Sie jedoch, dass für die Zuständigkeit des Notars für das Verfahren ein räumlicher Bezug zum Amtsbereich gegeben sein muss – z.B. der Sitz der Gesellschaft oder der Wohnsitz eines Beteiligten.

Für den Einstieg in das Verfahren sollten Sie die Webseite der Bundesnotarkammer zu Online-Verfahren nutzen. Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns dazu gerne kontaktieren.