Testament und Erbvertrag
Jeder Mensch hat Erben. Solange Sie selber nichts regeln, sagt Ihnen der Gesetzgeber, wer Ihr Erbe ist. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt zunächst die Verwandten in einer bestimmten Reihenfolge („Ordnung“). Gleichberechtigte Erben erster Ordnung sind die Kinder. Ist ein Kind bereits vor dem Verstorbenen („Erblasser“) gestorben oder schlägt es die Erbschaft aus, erben anstelle dieses Kindes weiterlesen…