Die notarielle Urkunde

Wir setzen Ihre Urkunde in Bewegung.

Die Notare lassen Sie mit Ihrer Urkunde nicht allein. Ein guter Vertrag hört nämlich nicht bei seiner Beurkundung auf. Deshalb kümmert sich Ihr Notar auch darum, dass alles Nötige veranlasst wird, um Ihre Vereinbarungen in die Tat umzusetzen.

Dabei ist der Gang durch sämtliche Behörden in der Regel recht mühsam. Außerdem überwacht Ihr Notar Zahlungen und kontrolliert, wann der Kaufpreis fällig ist. Sie können ihn sogar als Treuhänder einschalten, etwa für die Kaufsumme. Zum Schluss überprüft er noch, ob auch alles richtig vollzogen wurde. Oft sogar, ohne dass Sie davon überhaupt etwas merken.

Bleibt noch zu ergänzen, dass Ihnen die Urkunde auch dann hilft, wenn Sie Ihr Recht durchsetzen müssen.

Beglaubigt. Beurkundet. Bewiesen.

Egal, ob Beurkundung oder Beglaubigung – mit der notariellen Urkunde haben Sie die Sicherheit, dass Sie normalerweise nicht in Beweisnot geraten. Ob gegenüber Banken, Ärzten oder vor Gericht.

Bei der Beglaubigung bestätigt Ihr Notar allerdings lediglich, dass Sie es waren, der unterschrieben hat. Auch wenn Sie sich im elektronischen Rechtsverkehr als Absender ausweisen möchten, unterstützt Sie Ihr Notar.

Eine Beurkundung dagegen beweist noch mehr. Weil sie voraussetzt, dass Ihr Notar Sie ausführlich beraten und über die Tragweite Ihrer Entscheidung informiert hat. Damit kann das Gericht davon ausgehen, dass jeder wusste, was er tat.