Notarkosten nach der Kostenrechtsreform

Am 1.8.2013 ist für die Gerichte und Notare ein neues Kostenrecht in Kraft getreten, das nicht mehr in der Kostenordnung sondern im neuen „Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotK)“ geregelt ist. Das Gesetz ist eine umfassende Novellierung von Inhalt und Strukturen des Kostenrechts und bringt dieses auf den Stand, der bei weiterlesen…