Grundbuchauszüge beim Notar

Seit einiger Zeit ist es möglich, Grundbuchauszüge auch über den Notar zu beziehen, auch wenn dieser keinen aktuellen Auftrag zur Beurkundung erhält. Der Abruf ist kostenpflichtig. Für die Auszüge beim Notar gelten jedoch die gleichen Regeln wie auch sonst: Nicht jedermann darf das Grundbuch einsehen, er muss ein rechtlich anerkanntes „berechtigtes Interesse“ haben (§ 12 Abs. weiterlesen…