Vertragsentwürfe…

Bevor eine Urkunde unterschrieben werden kann, bereitet der Notar zunächst einen Entwurf vor und sendet diesen an die Beteiligten. Dieser Schritt ist so wichtig, dass der Gesetzgeber in § 17 Beurkundungsgesetz hierfür zwingende Vorschriften erlassen hat.

Um in ihrem Sinne zügig einen Urkundsentwurf vorlegen zu können, haben wir auf dieser Webseite verschiedene Möglichkeiten vorgesehen, wie sie uns die hierfür notwendigen Informationen übersenden können. Wir bieten dies an für

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