Am 1.8.2013 ist für die Gerichte und Notare ein neues Kostenrecht in Kraft getreten, das nicht mehr in der Kostenordnung sondern im neuen „Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotK)“ geregelt ist. Das Gesetz ist eine umfassende Novellierung von Inhalt und Strukturen des Kostenrechts und bringt dieses auf den Stand, der bei anderen Kostengesetzen des Bundes bereits seit Jahren umgesetzt ist. In diesem Zusammenhang sind an verschiedenen Stellen Gebührenanpassungen vorgenommen worden, welche das Kostenrecht des Notars dort anpasst, wo in der Vergangenheit Fehlentwicklungen erkennbar wurden.
Details hierzu lassen sich in den Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer und des Bundesministeriums für Justiz nachlesen.