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Willkommen auf unserer Webseite…

…wo sie eine Reihe von nützlichen Informationen zu unserem Büro, den Notaren und ihren Mitarbeitern sowie dem Beruf des Notars im Allgemeinen finden können.

Die Notare Dr. Rabl und Dr. Gassen führen ein  traditionsreiches Bonner Notariat mit einem hochqualifizierten und motivierten Team. In allen Bereichen der notariellen Tätigkeit (Immobilien/Liegenschaften, Familien- und Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Vereinsrecht) stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

 

Online-Beurkundung im Gesellschaftsrecht

Seit dem Jahr 2023 erlaubt der Gesetzgeber, bestimmte notarielle Vorgänge im Bereich des Gesellschaftsrechts im Wege des Online-Verfahrens zu beurkunden. Hierzu gehören insbesondere die Bargründung von GmbHs und UGs und eine Vielzahl von Registeranmeldungen. In diesen Fällen ist es für die Beteiligten dann nicht notwendig, persönlich im Büro des Notars zu erscheinen.

Wichtig für die Teilnahme an einem solchen Verfahren ist es insbesondere, dass auf Seiten der Mandanten die technischen Voraussetzungen vorhanden sind. Eine Vielzahl von Informationen zu den Details des Verfahrens findet sich auf dieser Webseite.

Unser Büro verfügt über Erfahrung bei der Durchführung solcher Online-Verfahren und führt dieses regelmäßig durch. Bitte beachten Sie jedoch, dass für die Zuständigkeit des Notars für das Verfahren ein räumlicher Bezug zum Amtsbereich gegeben sein muss – z.B. der Sitz der Gesellschaft oder der Wohnsitz eines Beteiligten.

Für den Einstieg in das Verfahren sollten Sie die Webseite der Bundesnotarkammer zu Online-Verfahren nutzen. Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns dazu gerne kontaktieren.

Gesetzesänderung zum Recht der GbR – besonders relevant für grundbesitzhaltende Gesellschaften

Zum 1.1.2024 tritt das sog. MOPEG ( Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts) in Kraft. Es beinhaltet verschiedene Änderungen, die für die Praxis des Grundstücksrechts von großer Relevanz sind. Die Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts gehört zu den beliebtesten Gesellschaftsformen für das Halten von Grundbesitz durch mehrere Personen – insbesondere im Bereich der privaten Vermögensverwaltung. In der Grundbuchpraxis war damit immer schon die Problematik verbunden, Eintragungen mit Blick auf den flexiblen Gesellschafterkreis rechtssicher zu gestalten. 

Um an dieser Stelle mehr Rechtssicherheit zu schaffen, hat der Gesetzgeber entschieden, für GbRs, die am Rechtsverkehr teilnehmen (inbesondere solche, die Anteile an Personen- oder Kapitalgesellschaften oder Grundbesitz halten) ein neues Register zu schaffen, in dem Gesellschafter und Vertretungsverhältnisse eingetragen werden. Die Situation ähnelt nach der Reform der der Offenen Handelsgesellschaft (OHG).

Mit der Einführung des Registers ist kein unmittelbarer Zwang zur Eintragung von bestehenden Gesellschaften verbunden, allerdings werden zukünftige Transaktionen (z.B. Verkäufe, Belastungen, Änderungen im Gesellschafterkreis) nur noch vollzogen, nachdem die Eintragung in das Register erfolgt ist. Hier sollten die Beteiligten solcher Gesellschaften frühzeitig die hiermit verbundenen Aufwände und Kosten planen, da die Eintragung und Grundbuchberichtigung Zeit in Anspruch nehmen werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden sie hier.

Grundbuchauszüge beim Notar

Seit einiger Zeit ist es möglich, Grundbuchauszüge auch über den Notar zu beziehen, auch wenn dieser keinen aktuellen Auftrag zur Beurkundung erhält. Der Abruf ist kostenpflichtig.

Für die Auszüge beim Notar gelten jedoch die gleichen Regeln wie auch sonst: Nicht jedermann darf das Grundbuch einsehen, er muss ein rechtlich anerkanntes „berechtigtes Interesse“ haben (§ 12 Abs. 1 GBO), nähere Informationen hier.

Hier bitte die Pressemitteilung einfügen. Der Notar muss dieses Interesse anhand von vorgelegten Nachweisen überprüfen, bevor er den Auszug herausgeben darf. Der einfachste Weg hierzu ist es, sich vom Eigentümer eine Vollmacht erteilen zu lassen. Ein Muster hierfür finden Sie hier.

Nicht jeder Notar hat Zugriff auf die Grundbuchabfrage in sämtlichen Bundesländern. Sie sollten sich telefonisch erkundigen, ob dies möglich ist, ansonsten ist es besser, sich an einen Notar in der Region des betreffenden Objektes zu wenden. In unserem Notariat können wir Grundbuchauszüge aus Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen zur Verfügung stellen.

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